Arbeitslosengeld in Höhe von bis zu 60 % des Basismonatslohns gibt es nur für langjährig Beschäftigte, jedoch je nach Beschäftigungsdauer maximal fünf Monate.
Dienstalter (auch Beschäftigungszeit, Betriebszugehörigkeit oder Beschäftigungsdauer) ist im Personalwesen die ununterbrochene Dauer des Arbeitsverhältnisses zwischen einem Arbeitnehmer und demselben Arbeitgeber.
Zunehmende Arbeitslosigkeitsdauer war im Ergebnis der Selbstauskünfte negativ korreliert mit Rigidität/Gewissenhaftigkeit und positiv korreliert mit Neurotizismus (umgedreht für Beschäftigungsdauer).
Während der Beschäftigungsdauer werden die für jedes Arbeitsverhältnis geltenden gesetzlichen (Freizeitansprüche, Entgeltfortzahlung) und kollektivrechtlichen Regelungen (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung etc.) angewendet.