Verurteilte und Ankläger konnten einmal berufen, in Ausnahmefällen, wenn neuere Ermittlungsergebnisse wesentliche Zweifel aufwerfen, hebt eine weitere Berufungskammer ein bereits rechtskräftiges Berufungsurteil auf.
Lediglich bei der Revision gegen Berufungsurteile der Strafkammern in Strafsachen betreffend Abgaben, die in die Reichskasse flossen, war seine Zuständigkeit anfangs gekoren (d. h. erst auf Antrag der Staatsanwaltschaft entstanden).
Sie muss im Berufungsurteil vom Berufungsgericht zugelassen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert.
Gegen die Urteile der Amtsgerichte steht die Sprungrevision (StPO) und gegen die Urteile der kleinen Strafkammer (Berufungsurteile) die Revision (StPO) zu den Oberlandesgerichten offen.
Schon aus diesem Grunde war das angefochtene Berufungsurteil in Stattgebung der außerordentlichen Revision aufzuheben und die Rechtssache zur neuerlichen Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen.
Das Gericht der dritten Instanz ist häufig ein oberster Gerichtshof des Bundes (anders etwa beim Rechtsmittel der Revision gegen Berufungsurteile der Strafkammern der Landgerichte, Abs.