Die Vorverfahrensabteilung und die Hauptverfahrensabteilung bestehen aus jeweils mindestens sechs Richtern, die Berufungsabteilung aus dem Präsidenten und vier weiteren Richtern.
Der Gerichtshof besteht aus einer Vorverfahrensabteilung, einer Hauptverfahrensabteilung und einer Berufungsabteilung, denen die Richter zugeordnet sind.
Während in der Berufungsabteilung nur eine Kammer besteht, die alle Richter der Abteilung umfasst, können in den beiden anderen Abteilungen auch mehrere Kammern gebildet werden, wenn dies erforderlich ist.