Bei beruflicher Erstausbildung kann – bis auf Ausnahmen in Einzelfällen – nur die zweijährige Ausbildung Pflegefachassistenz absolviert werden, um die damit einhergehenden Rechte (wie z. B. Berufsschutz im Fall von Arbeitslosigkeit) sicherzustellen.
Der Berufsschutz wird in verschiedenen Stufen gewährt, vom Meister/Facharbeiter bis zum Angelernten, bzw. vom Akademiker über den höheren Angestellten bis zum Angelernten; Ungelernte haben keinen Berufsschutz (sog.
Ein Hilfsarbeiter, der keinen Berufsschutz genießt, müsste sich also beispielsweise auch als Nachtportier verdingen, wenn ihm dies medizinisch noch möglich ist.