Mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums zu Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft verlor sie als Frau ihre Leitungsfunktion und wurde zur Studienrätin zurückgestuft.
1936 wurde er nach eigenen Angaben aus politischen Gründen aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums entlassen und war anschließend erwerbslos.
Ihr Habilitationsgesuch wurde von der Hochschule aufgrund des kurz zuvor erlassenen Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums abgelehnt und sie selbst aus dem Universitätsdienst entfernt.
Nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten fiel er als getaufter Jude unter das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums und wurde 1933 entlassen.
Nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten im Jahr 1933 wollte er das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums nicht gegen Mitarbeiter anwenden.