Als Kritiker des Nationalsozialismus wurde ihm 1937 von der Reichskulturkammer die Untersagung der Berufsausübung als Gebrauchsgrafiker und Maler angedroht, sie wurde aber nicht ausgesprochen.
Gleiches galt auch für die jüdischen Lehrer, denen ihre Berufsausübung an staatlichen Schulen aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums untersagt worden war.
Das Führen eines Einhandmessers ist jedoch dann erlaubt, wenn ein berechtigtes Interesse, u. a. insbesondere im Zusammenhang mit der Berufsausübung besteht.
Das beinhaltet die Möglichkeiten der Berufsausübung als Schauspieler im etablierten Theaterbetrieb (Stadt-, Staats- und Landestheater) und in den Bereichen Film & Fernsehen, Hörfunk und Synchron.
Im Laufe des Mittelalters hatte die katholische Kirche in ihr kanonisches Recht Gesetze aufgenommen, die das Leben und die Berufsausübung von Juden stark einschränkten.