Weisungsgebundenheit und Berichtspflichten ermöglichten es, einheitliche Standards für die Erteilung der Zustimmung zu Verständigungen sowie für die Ausübung der Rechtsmittelbefugnis aufzustellen und durchzusetzen.
Die regeln das Anlegen eines zentralen Anlagen- und Informationsregisters, die die Datenerhebung und -verarbeitung, Berichtspflichten und behördliche Verfahren, sowie die Übergangs- und Schlussbestimmungen.
Die Entwicklung und die Durchführung der Studien, d. h. die kontinuierliche Messung des Naturbewusstseins in der Gesellschaft, setzt internationale und nationale Berichtspflichten der Bundesregierung um.