Im Kreditgeschäft ist die Bereitstellungsprovision, Kreditprovision und Überziehungsprovision üblich; ansonsten fallen Provisionen im Kreditbereich überwiegend bei der Kreditleihe an, wenn also keine Geldleihe zugrunde liegt.
Das eigentliche Kreditrisiko wird vom Kreditzins abgegolten, während die Bereitstellungsprovision für die Refinanzierungskosten erhoben wird, die durch die bloße Bereitstellung einer Kreditlinie anfallen, wenn diese nicht in Anspruch genommen wird.