Hervor treten insbesondere seine Beiträge in den Auseinandersetzungen um die Schulreform (Gemeinschaftsschule vs. Bekenntnisschule) und die Einführung der Gesamtschule.
Es untersagte politische Betätigung katholischer Kleriker und Parteien und sicherte den Bestand der katholischen Lehre, Bekenntnisschulen, rein religiöse, karitative und kultische Vereine und Verbände zu.
Sie trat nicht nur für die Beibehaltung von Bekenntnisschulen und die Trennung der Geschlechter ein, sondern auch dafür, Mädchen und Buben unterschiedliche Lehrstoffe anzubieten.
Der Fortbestand des Konkordats von 1924 wurde in Artikel 2 des Reichskonkordats 1933 garantiert, insbesondere auch katholische Bekenntnisschulen (Artikel 23).