Dazu wurden zum Beispiel wochenweise Beitragsmarken mit Beitragsbeträgen in das Parteibuch eingeklebt und der Eingang der Zahlung via Stempel bestätigt.
Im Jahr 1938 wurden selbständige Handwerker, 1941 auch die Rentner in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen, und das Lohnabzugsverfahren zur Beitragszahlung durch die Krankenkasse ersetzte 1942 das Kleben von Beitragsmarken.
Die freiwilligen Beiträge wurden bis 1976 entrichtet, indem man Beitragsmarken der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Post kaufte und diese in seine Versicherungskarte einklebte.
Die Beitragszahlung erfolgte anfangs durch Verwendung von Beitragsmarken, die vom Arbeitgeber erworben wurden, um von ihm in die Quittungskarte des versicherungspflichtig Beschäftigten eingeklebt zu werden.
Wenn man die in den einzelnen Lohnklassen zu zahlenden Beitragsmarken in Lohnprozent umrechnet, so ergibt sich für 1924 im Schnitt 3,5 %, für 1928 im Schnitt 5,5 %.