Größere Abweichung bei der Anzahl der Seilbahnanlagen und Beförderungsfälle in jedem Jahr ergeben sich daraus, dass die Daten einiger Mitgliedsstaaten ab und zu fehlen.
Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt.
Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Zuges die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt.
Die neuen Angebote wurden gut angenommen, so dass sich die Zahl der Beförderungsfälle im Stadtverkehr nach Einrichtung des neuen Bussystems innerhalb von drei Jahren um 40 % erhöhte.