Zum Bedienen von Erdbaumaschinen als Beschäftigter ist kein Befähigungsnachweis ("Fahrerlaubnis für Erdbaumaschinen") erforderlich, jedoch von einigen Unternehmen gefordert.
Der Große Befähigungsnachweis wurde wieder eingeführt und die Handwerkskammern sowie die Kreishandwerkerschaften als öffentliche Selbstverwaltungskörperschaften bestätigt.