Mit der Änderung des Gesetzes wurde 1999 zusätzlich zur allgemeinen Beeidigung die „gerichtliche Zertifizierung“ eingeführt, um dem Gedanken der Qualitätssicherung Rechnung zu tragen.
Nach der erfolgreichen Ablegung der Fachprüfung ist die Angelobung zum Steuerberater bzw. Beeidigung zum Wirtschaftsprüfer erst nach insgesamt drei Jahren Berufsanwärter-Praxiszeit möglich.
Denn ein Unmündiger konnte nach damals geltendem Recht nicht beeidigt werden, doch wurde die Beeidigung als Teil der Glaubwürdigkeit eines Zeugen angesehen.
Vor der Beeidigung hatte sich der ernannte Truchsess mit dem Erlag der vorgeschriebenen Taxe (Gebühr) auszuweisen, worauf ihm auch das Truchsessenehrenzeichen ausgefolgt wurde.