So ist die Fachlehrerausbildung kein klassisches Lehramtsstudium, sondern wie eine praxisnahe Ausbildung anzusehen, die an staatlichen Seminaren, häufig als Beamtenanwärter erfolgt.
Die Postjungboten sollten von vornherein, auch wenn sie keinen Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis hatten, als Beamtenanwärter gekennzeichnet werden.