Der Tilgungsanteil fließt bis dahin als Ansparung in die Bausparverträge, während der Zinsanteil auf die gesamte vorfinanzierte Bausparsumme berechnet wird.
Tilgungssurrogate wie Ansparleistungen von Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen oder Bausparverträgen werden als Tilgungssurrogate oder Tilgungsersatz bezeichnet und müssen als Tilgungsart im Kreditvertrag besonders anerkannt werden.