Das Bauen ohne Baugenehmigung und andere Verstöße gegen das Bauordnungsrecht können nach den Landesbauordnungen als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Diese Genehmigungserfordernis ist unabhängig von einer etwaigen landesrechtlichen Genehmigungsfreiheit nach dem Bauordnungsrecht des jeweiligen Landes.
Die Geländeoberfläche ist im deutschen Bauordnungsrecht die Schnittlinie, die das Gelände unmittelbar mit den bzw. allen Außenwänden eines Gebäudes bildet.