Wegen inzwischen erledigten Einsprachen zum Gestaltungsplan und zur Baubewilligung verzögerte sich der Baubeginn mindestens um ein halbes Jahr bis im Sommer 2009.
Die Baubewilligung dient der Feststellung, ob ein bauliches Vorhaben die für es massgebenden Vorschriften des Baurechts einhält und ist seiner Rechtsnatur nach ein feststellender Verwaltungsakt.