Ebenso als problematisch gelten diverse Ausnahmen von den im Gesetz vorgesehenen Baubeschränkungen innerhalb der Lärmschutzzonen, die einer Prävention entgegen laufen und gleichermaßen von Fluglärminitiativen und ökonomischen Akteuren kritisiert werden.
Ein Festungsrayon ist eine begrenzte Zone in der Umgebung von Festungswerken, in der den Grundeigentümern aus militärischen Erfordernissen gewisse gesetzlich geregelte Baubeschränkungen auferlegt wurden.
Sie teilten das Areal in gleich große Reihenhaus-Parzellen auf und verkauften 1850 diese mit detaillierten, teilweise ungewöhnlichen Baubeschränkungen.