Die herrschende Meinung in der Fachliteratur bezeichnet indes Briefkastengesellschaften als Basisgesellschaften ohne eigenes Personal und eigene Geschäftsräume.
Die sekundäre Abschirmwirkung folgt, wenn die Basisgesellschaft die aus der primären Abschirmwirkung angesammelten Gewinne in den Wirtschaftskreislauf des Hochsteuerlandes zurückführt.
Während demnach die Basisgesellschaft eine eigene wirtschaftliche Tätigkeit durchführe, sei dies bei Briefkasten- oder Domizilgesellschaften nicht der Fall.