Letztere liegt vor, wenn Nichtbanken Bareinzahlungen auf ihr Bankkonto bei einer Geschäftsbank vornehmen oder Überweisungen von ihrem Zentralbank-Konto auf ihr Geschäftsbankkonto tätigen.
Lediglich mit Unternehmen kann das begünstigte Kreditinstitut eine abweichende Wertstellungsvereinbarung für Bareinzahlungen treffen, da sich die gesetzliche Regelung auf Verbraucher bezieht.
Auch wenn Bareinzahlungen mittlerweile hauptsächlich Kreditinstitute und andere Finanzdienstleister tangieren, sind sie in anderen Branchen oder Stellen nicht ausgeschlossen.
Das beginnt bereits bei der Bareinzahlung oder Barauszahlung, wenn lediglich einer der Beteiligten eines Zahlungsvorgangs ein Girokonto bei einem Kreditinstitut unterhält (Zahlungsempfänger bzw. Zahlungspflichtiger).
Bankkarten (auch: Servicekarten) sind im Zahlungsverkehr kontogebundene Plastikkarten, die von einem Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut ausgestellt werden und ausschließlich der Barauszahlung oder Bareinzahlung dienen.
Von den Zahlungskarten grenzen sich die reinen Bankkarten dadurch ab, dass letztere ausschließlich für Barauszahlungen, Bareinzahlungen und Kontoauszugsdrucker verwendet werden können.