Die Bannmeile war ursprünglich ein definiertes Gebiet rund um eine Stadt, in dem zum Schutz des eigenen Handels keine fremden Händler ihre Ware feilbieten durften.
Die dingliche Seite, wie die Wahlurne, das Parlamentsprotokoll, die Bannmeile, die Großbildleinwand auf dem Parteitag etc. werden aus empirisch-kulturwissenschaftlicher Sicht untersucht.
Parlamentsgebäude sind außerdem (zumindest während Parlamentssitzungen) üblicherweise von einer „Bannmeile“ umgeben, in der keine Versammlungen abgehalten werden dürfen.