Ferner beschäftigt er sich u. a. mit Fragen des Europarechts, des Baurechts, des öffentlichen Wirtschaftsrechts, des Sicherheits- und Polizeirechts, des Finanzdienstleistungsrechts, des öffentlichen Bankrechts.
Inwiefern die gesellschaftsrechtliche Organisation der Kreditinstitute in ihren jeweiligen Rechtsformen ebenfalls zum Bankrecht zu zählen ist, ist Auffassungssache.
Er ist Mitglied in der Forschungsstelle für Bankrecht und Bankpolitik, der Forschungsstelle für Verbraucherrecht und der Forschungsstelle für Familienunternehmen.
Danach werden mittlerweile etwa auch Aspekte des Finanzdienstleistungsrechts vom Bankrecht erfasst, die eigentlich dem Versicherungsrecht zuzuordnen sind, wie Belange der privaten Altersvorsorge.
Weiter arbeitet die Kanzlei in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Bankrecht, Finanzrecht, Kapitalmarktrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und im Gewerblichen Rechtsschutz.