In der Zeit des Nationalsozialismus wurden ab 1933 Einrichtungen in die Volkswohlfahrt eingegliedert; andere Dienste, wie zum Beispiel die Bahnhofsmission, werden ganz verboten.
Am Anfang gab es ein Zufluchtsheim für Frauen, Mädchen und Kinder sowie ein Hilfswerk für Erwerbslose und die Mitternachts-, Kellner-, Zirkus- und Bahnhofsmission.
Traditionelle Arbeitsbereiche wie das Bahnhofshospiz, die Bahnhofsmission und eine Buchhandlung mit Verlag gingen an andere Träger über oder wurden eingestellt.
Zu Beginn waren sie noch direkt im Lager tätig, später wurde dies unerwünscht, und die Hilfen konnten nur in Krankenhäusern und der Bahnhofsmission erfolgen.