Bei den uneigentlichen Bagatelldelikten kann eine Tat entweder so begangen werden, dass sie schweres Unrecht darstellt oder zu den Bagatelldelikten gehört.
Darüber hinaus bieten die Vorschriften des Strafgesetzbuchs dem Richter weitere Möglichkeiten, dem spezifischen Unrechts- und Schuldgehalt von Bagatelldelikten Rechnung zu tragen.
Kavaliersdelikte werden häufig mit Bagatelldelikten gleichgesetzt, die aus Bequemlichkeit oder mangelndem Unrechtsbewusstsein begangen werden, beispielsweise Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung.