Wird der Antrag des Mieters durch die Versicherung angenommen und kommt damit das Rechtsgeschäft zustande, wird die Bürgschaftsurkunde ausgestellt und an den Mieter versandt, welcher sie dem Vermieter übergibt.
Der Bürgschaftsgläubiger muss hierbei nachweisen, dass die in der Bürgschaftsurkunde vorgeschriebenen Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme des Bürgen erfüllt sind.
Stattdessen zahlt er an den Anbieter der Mietkautionsversicherung eine jährliche Prämie und erhält im Gegenzug eine Bürgschaftsurkunde, die er seinem Vermieter aushändigt.