Er kam damit einem 1995 gestarteten Bürgerbegehren zum Erhalt der Schule zuvor, sodass ab dem Schuljahr 1996/97 bereits wieder neue Eingangsklassen gebildet wurden.
Er entscheidet außerdem über Widersprüche in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde und ist für die Prüfung der Zulässigkeit von Einwohneranträgen und Bürgerbegehren zuständig.
In zwei Bürgerbegehren (2004 und 2005) hatte sich die Erlanger Bevölkerung für die Errichtung der Passage auf dem Gelände der ehemaligen Hauptpost ausgesprochen.