Kfz bis 3,5 t zG ohne Autobahnvignette (seit 1997) und schwerere Lkw, die der Autobahnkilometermaut (seit 2004) entgehen wollen, können hierher ausweichen, sofern es Lkw-Fahrverbote nicht lokal verbieten.
Die Übertragbarkeit wurde zusätzlich dadurch erschwert, dass die Etiketten seit einiger Zeit so beschaffen waren, dass sie – nach dem Muster der nicht übertragbaren Autobahnvignetten – beim Ablösen womöglich zerrissen.