Aufgrund dieser Unterschiede könne die unterschiedliche Behandlung von Geldrückzahlungen und anderen Austauschverträgen erklärt und gerechtfertigt werden.
Basis aller Verträge im Verlag ist der Musikverlagsvertrag, der als Austauschvertrag beiden Seiten, sowohl dem Verlag als auch dem Urheber, Haupt- und Nebenleistungspflichten auferlegt.
Da das Verlöbnis kein Austauschvertrag ist, stellt sich weniger die Frage nach der Rückabwicklung im eigentlichen Sinne als nach dem Schutz des Vertrauens derjenigen, die mit einer Eheschließung gerechnet haben.