Dies ist häufig bei der Bietungsgarantie der Fall, weil die ausschreibende Stelle in ihren Ausschreibungsbedingungen Detailangaben zu der vom Bieter in Auftrag zu gebenden Garantie macht.
Ausschreibungsbedingungen waren u. a. die Begrenzung der Flügelspannweite auf 15 Meter, temporäre Schwimmfähigkeit und ein für 1,80 Meter große Piloten mit Rückenfallschirm passendes Cockpit.
Neben den technischen Aspekten verlangte eine der Ausschreibungsbedingungen ausdrücklich eine „Turmform, die sich von bereits vorhandenen deutlich abhebt“.