Dies kann dazu führen, dass Mitteilungen des Opfers an den Prozessbegleiter im Zivilprozess offengelegt werden müssen, weil den Prozessbegleiter hier eine Aussagepflicht trifft.
Auch bei einer Ladung durch die ermittelnde Polizei besteht für Zeugen diese Erscheinungs- und Aussagepflicht, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt (Abs.
Der Betroffene kann die Vollstreckung jederzeit abwenden oder beenden, indem er den geforderten Geldbetrag bezahlt oder seiner Aussagepflicht nachkommt.