Insgesamt hatte das Rechtsberatungsgesetz keine ausgesprochen nationalsozialistische Tendenz und war auch kein Gesetz politischer Natur oder ein Ausnahmegesetz.
Dieses Ausnahmegesetz verbot die sozialistische Agitation, während die politische Arbeit der sozialdemokratischen Parlamentarier davon unberührt blieb.
Ein solches als Ausnahmegesetz bezeichnetes Gesetz musste im gleichen Gesetzgebungsverfahren beschlossen werden wie ein unmittelbar verfassungsänderndes Gesetz.
Dieses Gesetz stand in einem inneren Zusammenhang mit Versuchen des Kaisers in den 1890er Jahren, mit Hilfe von Ausnahmegesetzen das weitere Vordringen der Sozialdemokraten zu verhindern.