Das Auskunftsverweigerungsrecht steht dem Zeugen während des gesamten Strafverfahrens, also bereits mit dem Ermittlungsverfahren bei der Vernehmung durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Ermittlungsrichter zu.
Das Auskunftsverweigerungsrecht erstreckt sich auf diejenigen Vernehmungsfragen, die den Zeugen oder einen seiner Angehörigen bei wahrheitsgemäßer Beantwortung in die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit bringen.
Bestimmten Zeugen steht aus persönlichen oder beruflichen Gründen ein Zeugnisverweigerungsrecht oder zumindest ein Auskunftsverweigerungsrecht zu bestimmten Fragen zu (StPO, Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten).