Grund für diese Einteilung ist, dass die genannten Antiquitäten einem Exportverbot unterliegen und deshalb einer staatlichen Ausfuhrgenehmigung bedürfen.
Maßnahmen der Handelspolitik wie expansive Ausfuhrgenehmigungen, stärkere Exportorientierung, Einfuhrbeschränkungen oder Importzölle können eine negative Devisenbilanz ausgleichen und umgekehrt.
Nach Informationen sind die fehlenden Ausfuhrgenehmigungen mitursächlich für Verluste im operativen Geschäft, die wiederum Auslöser für oben genannten Stellenabbau sein sollen.