Vielfach, vor allem wenn es um innere Tatsachen wie Absichten oder Vorstellungen einer Person geht, ist der Ausforschungsbeweis nur schwer vom zulässigen Beweisantrag abzugrenzen.
Ein Ausforschungsbeweis ist ein Beweisantrag, der darauf abzielt, durch die beantragte Beweisaufnahme Tatsachen in Erfahrung zu bringen, die einen genaueren Vortrag oder die Benennung weiterer Beweismittel erst ermöglichen.