Ihre Forschungsschwerpunkte sind internationales Umwelt- und Wirtschaftsrecht, Europarecht, insbesondere Außenbeziehungen und Außenwirtschaftsrecht und Verfassungsrecht, insbesondere Föderalismus und Gleichheitsschutz.
Eine Einfuhrliste war im Außenwirtschaftsrecht eine Liste, welche sämtliche Güter enthielt, die entweder einem Einfuhrverbot oder einer Einfuhrgenehmigung unterlagen.
Die Definitionen des europäischen Zollrechts und des nationalen Außenwirtschaftsrechts sind nicht deckungsgleich, sondern unterscheiden sich im Detail.
Exporteur ist im Sinne des Außenwirtschaftsrechts derjenige, der einen Kaufvertrag über Güter mit einem ausländischen Importeur abschließt bzw. die Güter in das Ausland ausführt oder ausführen lässt.
Beispiele für Eingriffsnormen im deutschen Recht sind einzelne Vorschriften aus dem Außenwirtschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, und Arbeitnehmerschutz.