Mitte der 1920er-Jahre wurde für deutsche Firmen das Russlandgeschäft zunehmend schwerer wegen der vom sowjetischen Außenhandelsmonopol immer weiter gesteckten Zahlungsziele.
Wesentliche Merkmale der Wirtschaft dieser Staaten waren staatliches Eigentum an Produktionsmitteln, die zentrale Steuerung des Wirtschaftsprozesses, die Festlegung von Preisen und Löhnen und ein staatliches Außenhandelsmonopol.
Nur ließ sich das Außenhandelsmonopol kaum in Einklang bringen mit der Meistbegünstigungsklausel, wie sie in Handelsverträgen vorkam, auch von Gegenseitigkeit konnte hier keine Rede sein.
Alle drei Gruppen strebten nach einer nationalen Wirtschaftspolitik, dem Aufbau einer einheimischen Industrie und der Abschaffung des Außenhandelsmonopols der Ausländer.