Eines seiner Hauptanliegen im Bundesparlament war die Ausweitung des Asylrechts auf Personen, die von der Einschränkung ihrer Meinungsfreiheit betroffen waren.
Eine solche Neukonzeptionierung des Asylrechts wäre aber nur im Wege einer Grundgesetzänderung möglich und bedürfte zugleich einer Änderung europarechtlicher Vorgaben.
Von diesen Fällen müssen außerdem mindestens 60, darunter mindestens 15 gerichtliche Verfahren, aus den Bereichen des Staatsangehörigkeits-, Aufenthalts, Unions- oder Asylrechts stammen.
So wollte sie etwa Verfügungen des Kaisers bezüglich des Asylrechts und zur Einrichtung von Intendanten nach französischem Vorbild nicht veröffentlichen.