Je nach Ausmaß und Lokalisation der zugrundeliegenden Gelenkarthrose kann eine endoprothetische Versorgung oder eine Arthrodese des betroffenen Gelenkes angezeigt sein.
Wegen der relativ geringen Knochenverluste bei den neueren Prothesenmodellen ist die Versteifungsoperation (Arthrodese des Sprunggelenkes) als Rückzug ohne größere Schwierigkeiten immer noch möglich.