Die neue Gewerkschaft kam zunächst schwer voran, denn Arbeitsschutzgesetze existierten noch nicht, während sich die Unternehmensseite immer auf diverse Anti-Kartell-Gesetze berufen konnte.
Diese Länder haben schwächere Arbeitsschutzgesetze, sodass besonders die Mannschaft über externe Unternehmen im Hotelbereich entsprechend wenig Rechte an Bord hat.
Das Arbeitsschutzgesetz enthält keine konkrete Forderung nach der Dokumentation von Unterweisungen, also der Aufzeichnung darüber, ob, wann und mit wem welche Schulungen durchgeführt wurden.
Gemäß Ersatzstoffprüfung in der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz empfiehlt sich daher die Verwendung der geringer konzentrierten Lösung.