Besetzt ist der Spruchkörper beim Arbeitsgericht als Kammer mit einem vorsitzenden (hauptamtlichen) Richter und je einem „ehrenamtlichen Arbeitsrichter“ von Arbeitnehmerseite und Arbeitgeberseite.
Hier fordern die ersten Arbeitsrichter den Nachweis der erfolgten Mitarbeitersensibilisierung für den Fall eines etwaigen Verstoßes gegen die Firmenrichtlinien.