In diesem Zusammenhang treffen sich Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Arbeitsrecht, hauptamtliche Mitarbeiter aus den Gewerkschaften, Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit und Vertreter der Rechtswissenschaft.
Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit hielten im konkreten Fall die Kündigung trotzdem für unverhältnismäßig, weil sich der Dienstgeber widersprüchlich verhalten habe.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit überprüft daher insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen auf ihre Verhältnismäßigkeit und betrachtet diese als rechtswidrig, wenn sie eine unverhältnismäßige Belastung der Gegenseite oder Dritter darstellen.