Es ist schwer nachzuvollziehen, dass der deutsche Staat seinen Hochschulen und Forschungseinrichtungen weiterreichende Arbeitsbefristungsmöglichkeiten zu Lasten des Arbeitnehmerschutzes einräumt als privaten Unternehmen oder anderen öffentlichen Einrichtungen.
Die Förderung des Arbeitnehmerschutzes bei Arbeitgebenden, Arbeitnehmenden, betroffenen Verbänden und Sozialpartnern ist eine der zentralen Aufgaben des Verbandes.
Weitere Aufgabenfelder sind die Arbeitsmarktpolitik, der Arbeitnehmerschutz, die Verhinderung und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sowie die Erhaltung des sozialen Friedens.
Die Aufgaben im Strahlenschutz erstrecken sich in die Bereiche Medizin, Gewerbe und Industrie, Forschung, Schulen, Arbeitnehmerschutz und Lebensmittel.
Beispiele für Eingriffsnormen im deutschen Recht sind einzelne Vorschriften aus dem Außenwirtschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, und Arbeitnehmerschutz.
Als Arbeitsschutz bzw. Arbeitnehmerschutz werden die Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen verstanden.