Während die Gewerkschaften eine eigenständige Arbeitsgerichtsbarkeit forderten, wünschten die Arbeitgeberverbände eine Integration in die ordentliche Gerichtsbarkeit.
Von 1965 bis 1969 war er der Präsident des israelischen Arbeitgeberverbands und wurde im Jahre 1969 Geschäftsführer des Rates für öffentliche Kreditgeber.
Als Arbeitgeberverband und Wirtschaftsverband vertritt er die Interessen seiner Branche in allen gesellschaftspolitischen, wirtschaftspolitischen, sozialpolitischen und tariflichen Angelegenheiten.
Im Vorstand der Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände vertrat er bis 1996 den baden-württembergischen Landesverband als dessen stellvertretender Vorsitzender.