3 VwGO herstellen, so dass auch in erstinstanzlichen Verfahren ohne Anwaltszwang der vor Gericht unerfahrene Beteiligte seine Position ungehindert und effektiv vortragen kann.
Sie kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden; vor den Arbeitsgerichten erster Instanz herrscht kein Anwaltszwang.
Außer der Rechtsberatung ist, soweit Anwaltszwang besteht, die Vertretung vor Gericht ausschließlich zugelassenen Rechtsanwälten, Patentanwälten vor bestimmten Gerichten, sowie Rechtsbeiständen bzw. Prozessagenten vorbehalten.