Je höher bei Anleihen der Emissionskurs ist, umso mehr Liquidität kann der Anleiheschuldner vereinnahmen und – bei Unterpariemission – umso geringer ist der aus dem Disagio zu verbuchende Zinsaufwand.
Bei Zahlungseinstellung durch den Anleiheschuldner wird nahegelegt, die Entscheidung über Kündigung und Klageerhebung vom Erreichen einer qualifizierten Minderheit von mindestens 25 % des ausstehenden Nennwerts abhängig zu machen.
Während bei Aktien der Aktionär direkte Mitwirkungsrechte besitzt und ein Unternehmerrisiko trägt, nimmt der Anleger bei Anleihen eine Gläubiger­funktion beim Anleiheschuldner ein und übernimmt ein Kreditrisiko.
Für die Investoren sind die Anleihebedingungen von Interesse, die zwischen dem Anleiheschuldner und dem emittierenden Bankenkonsortium ausgehandelt werden.