Zum anderen bezweckt die Norm den Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs, da von entsprechenden Angriffshandlungen ein erhebliches Unfallrisiko ausgehen kann.
Bevor der Sicherheitsrat entsprechende Maßnahmen beschließen kann, muss er zunächst eine Bedrohung oder einen Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung feststellen.