Ihre Aufgaben der Angestelltenversicherung wurden in den folgenden Jahren von den Trägern der Invalidenversicherung, den Landesversicherungsanstalten, wahrgenommen.
Später folgten ihr die gesetzliche Unfallversicherung (1884), die Invaliden- und Alterssicherung (1889), die Angestelltenversicherung (1911) und die Arbeitslosenversicherung (1927).