Bei Verwendung von Elektronenröhren betrug die Maschineneinheit meist 100 V, während, von wenigen Ausnahmen abgesehen, transistorisierte Analogrechner meist mit 10 V als Maschineneinheit arbeiteten.
Neben der eingeschränkten Rechengenauigkeit besteht bei elektronischen Analogrechnern das zusätzliche Problem eines auf eine sogenannte Maschineneinheit eingeschränkten Wertebereiches.
Bei Analogrechnern wird die Eigenschaft ausgenutzt, dass es in einem bestimmten Gültigkeitsbereich einen Zusammenhang zwischen dem Verhalten von Original und Modell gibt („Analogieprinzip“).
Die Beschreibung der Gleichungen erfolgt bei einem elektronischen Analogrechner durch die Verkabelung von standardisierten Bauelementen, bei einem Digitalrechner durch das Programm.
Elektronische Analogrechner wurden in den Jahren zwischen 1950 und 1980 zur standardisierten Lösung von linearen und nichtlinearen Differentialgleichungen entwickelt und standardisiert.