Die Wiederherstellung der Amtsfähigkeit eines eigentlich höher stehenden Ministers (Beispiel: Der Außenminister war amtsunfähig, deshalb wurde der Finanzminister kommissarischer Präsident.
In beiden Fällen übernimmt der Vizepräsident die Regierungsgeschäfte, bis der Präsident entweder seine Amtsfähigkeit erklärt, zurücktritt, des Amtes enthoben wird oder verstirbt.