Wenn in einem solchen Verfahren mindestens zwei Drittel der Abgeordneten (342 von 513) für das Amtsenthebungsverfahren stimmen, wird das Verfahren an den Bundessenat weitergereicht.
Insbesondere Amtsenthebungsverfahren gegen Gouverneure, den höchsten Amtsträgern eines Bundesstaats, sind oft auch international von hohem medialen Interesse.
Es gibt allerdings die Möglichkeit eines Amtsenthebungsverfahrens gegen den Präsidenten („Impeachment“), dies geht allerdings ausschließlich gegen kriminelles Verhalten, nicht gegen die Politik des Präsidenten.